Korruptionsvorwürfe und Unternehmensverantwortlichkeit

Wir verteidigen Privatpersonen, Führungskräfte und Unternehmen in Verfahren wegen aktiver und passiver Bestechung, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sowie bei Korruptionsvorwürfen im privaten Sektor.

Neben der strafrechtlichen Verantwortung einzelner Personen können solche Verfahren auch die Verantwortlichkeit von Unternehmen nach Art. 102 StGB betreffen. Wir prüfen die erhobenen Vorwürfe, die Beweislage und die rechtlichen Voraussetzungen einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

Bei internen Korruptionsverdachtsfällen unterstützen wir Unternehmen zudem bei der Abklärung des Sachverhalts und beraten zu den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen und weiteren Schritten.

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Internationale Korruptionsverfahren

Korruptionsverfahren weisen häufig internationale Bezüge auf. Zahlungen erfolgen über verschiedene Staaten, Beweismittel befinden sich im Ausland und gegen Beteiligte können parallel mehrere Strafverfahren geführt werden.

Wir unterstützen bei der Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte, analysieren Finanzströme und Beweismittel und berücksichtigen die Auswirkungen internationaler Rechtshilfeverfahren auf die Interessen unserer Mandanten. Bei Bedarf koordinieren wir das Vorgehen mit ausländischen Rechtsvertretern.

Vertretung geschädigter Staaten und Institutionen

Durch Korruption können Staaten, Unternehmen und andere Institutionen erhebliche finanzielle Schäden erleiden. Sind Personen, Beweismittel oder Vermögenswerte mit der Schweiz verbunden, bestehen unter bestimmten Voraussetzungen rechtliche Möglichkeiten, die Aufklärung und Rückgewinnung der betroffenen Vermögenswerte voranzutreiben.

Wir vertreten Geschädigte bei der Wahrnehmung ihrer Rechte in schweizerischen Strafverfahren und beraten ausländische Staaten bei der internationalen Rechtshilfe. Dabei prüfen wir insbesondere die Möglichkeiten der Vermögenssicherung, der strafrechtlichen Einziehung und der Rückführung deliktisch erlangter Vermögenswerte.

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Erfahrung in internationalen Korruptionsverfahren

Stefan Lenz war während 14 Jahren als Staatsanwalt des Bundes tätig und führte umfangreiche Strafuntersuchungen wegen internationaler Korruption und Geldwäscherei. Er war unter anderem an Verfahren im Zusammenhang mit Alstom und dem Petrobras-/Odebrecht-Komplex beteiligt. Nach seinem Ausscheiden aus der Bundesanwaltschaft unterstützte er die peruanischen Strafverfolgungsbehörden bei der Auswertung umfangreicher Beweismittel im Odebrecht-Verfahren.

Publikationen und Insights

From Geneva to Lima: The Swiss trail through Lava Jato

Wie können in der Schweiz sichergestellte Beweismittel zur Aufklärung internationaler Korruptionsfälle beitragen? Der Beitrag beleuchtet die Rolle von Stefan Lenz im Odebrecht-Verfahren, insbesondere bei der Auswertung umfangreicher Datenbestände und der Unterstützung der peruanischen Strafverfolgungsbehörden.

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Die Einziehung von Vermögenswerten in Fällen transnationaler Unternehmensbestechung

Welche Vermögenswerte können bei Auslandsbestechung eingezogen werden, und unter welchen Voraussetzungen kommen sie Geschädigten zugute? In einem Fachbeitrag in der Schweizerischen Zeitschrift für Strafrecht untersuchen Nadja Capus und Stefan Mbiyavanga die Einziehungspraxis der Bundesanwaltschaft in Verfahren gegen Unternehmen wegen transnationaler Bestechung.

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Die Rückführung von Korruptionsgewinnen an geschädigte Staaten

Wie können Gewinne aus internationaler Korruption an die betroffenen Staaten zurückgeführt werden? Auf Einladung zweier Nationalräte stellte Stefan Mbiyavanga im Bundeshaus Erkenntnisse aus seiner gemeinsamen Forschung mit Nadja Capus zur strafrechtlichen Einziehung und Rückführung von Korruptionsgewinnen vor.

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Ansprechpartner

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung in nationalen und internationalen Korruptionsverfahren.

Kontakt

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