Geldwäscherei
Geldwäschereivorwürfe entstehen häufig im Zusammenhang mit komplexen Finanztransaktionen, der Herkunft von Vermögenswerten und grenzüberschreitenden Zahlungsflüssen.
LENLAW verteidigt Privatpersonen und Unternehmen in Geldwäschereistrafverfahren und vertritt Geschädigte von Wirtschafts- und Vermögensdelikten bei der Sicherung und Rückführung deliktisch erlangter Vermögenswerte.
Strafverfahren wegen Geldwäscherei
Bei einem Geldwäschereivorwurf nach Art. 305bis StGB stellen sich insbesondere Fragen zur Herkunft der betroffenen Vermögenswerte, zu möglichen Vortaten und zur strafrechtlichen Bedeutung einzelner Transaktionen.
Wir analysieren Zahlungsflüsse, Bankunterlagen und weitere Beweismittel und prüfen, ob die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Geldwäschereitatbestands erfüllt sind. Auf dieser Grundlage entwickeln wir die Verteidigungsstrategie und vertreten unsere Mandanten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und vor Gericht.
Kontosperren und Vermögensbeschlagnahmen
Geldwäschereiverfahren gehen häufig mit der Sperrung von Bankkonten oder der Beschlagnahme anderer Vermögenswerte einher. Wir vertreten Betroffene bei Freigabegesuchen und Beschwerden und prüfen die Voraussetzungen und den Umfang der Vermögenssicherung.
Internationale Geldwäschereiverfahren
Bei grenzüberschreitenden Finanztransaktionen befinden sich Beweismittel, beteiligte Personen und Vermögenswerte häufig in verschiedenen Staaten. Zudem können Geldwäschereivorwürfe mit ausländischen Vortaten und parallelen Strafverfahren zusammenhängen.
Wir analysieren die internationalen Zusammenhänge und berücksichtigen deren Auswirkungen auf das schweizerische Verfahren. Bei Bedarf koordinieren wir das Vorgehen mit ausländischen Rechtsvertretern.
Publikationen und Insights
Die Defizite in der Geldwäschereiaufsicht über die schweizerische Anwaltschaft
Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes werden bestimmte Beratertätigkeiten neu der geldwäschereirechtlichen Aufsicht unterstellt. In einem Fachbeitrag in der Schweizerischen Juristen-Zeitung untersuchen Nadja Capus und Stefan Mbiyavanga strukturelle Schwächen der Selbstregulierung und deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Geldwäschereibekämpfung.
Undercover-Recherche zu Korruptionsgeldern: Wann wird Beratung zur Geldwäscherei?
Wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Beratung und strafbarer Geldwäscherei? Im Rahmen einer Undercover-Recherche des Investigativmediums REFLEKT beurteilte Stefan Mbiyavanga als externer Experte ausgewählte Beratungsszenarien und deren mögliche strafrechtliche Bedeutung.
Ansprechpartner
Unsere Anwälte verfügen über besondere Erfahrung in komplexen Geldwäschereiverfahren und grenzüberschreitenden Finanzsachverhalten.
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Sie benötigen rechtliche Unterstützung in einem Straf-, Wirtschaftsstraf- oder internationalen Verfahren? Wir prüfen Ihre Situation und besprechen mit Ihnen, wie wir Sie beraten oder vertreten können.

