Rechtshilfemassnahmen in der Schweiz

Sind Sie oder Ihr Unternehmen von einem ausländischen Rechtshilfeersuchen betroffen, prüfen wir die Rechtmässigkeit der angeordneten Massnahmen und vertreten Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Schweizer Behörden.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Erhebung und Übermittlung von Bank- und Geschäftsunterlagen
  • Einvernahmen und weitere Beweiserhebungen in der Schweiz
  • Beschlagnahme und Sicherung von Vermögenswerten
  • Wahrnehmung der Verfahrensrechte und Prüfung der Zulässigkeit und des Umfangs der Rechtshilfe
  • Beschwerden gegen Schlussverfügungen und, soweit gesetzlich zulässig, Zwischenverfügungen

Unterstützung ausländischer Staaten und Behörden

Wir beraten ausländische Staaten und Strafverfolgungsbehörden, die im Rahmen ihrer Untersuchungen auf Beweismittel oder Vermögenswerte in der Schweiz angewiesen sind.

Wir unterstützen bei der Identifikation relevanter Beweismittel, der Vorbereitung von Rechtshilfeersuchen und der Abstimmung zwischen schweizerischen und ausländischen Verfahren. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Analyse und Aufbereitung umfangreicher Beweismittel.

Rechtshilfe und Vermögensrückführung

Die internationale Rechtshilfe spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung und Rückführung deliktisch erlangter Vermögenswerte. Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten, Vermögenswerte in der Schweiz zu sichern und unter den gesetzlichen Voraussetzungen an den ersuchenden Staat oder an Berechtigte herauszugeben.

Publikationen und Insights

From Geneva to Lima: The Swiss trail through Lava Jato

Wie gelangen in der Schweiz erhobene Beweismittel in ein ausländisches Strafverfahren? Am Beispiel des Odebrecht-Korruptionskomplexes zeigt der Beitrag, welche Herausforderungen die internationale Rechtshilfe mit sich bringt und wie Stefan Lenz die peruanischen Strafverfolgungsbehörden bei der Auswertung der Schweizer Beweismittel unterstützte.

Beitrag lesen (Englisch)

La restitution de biens mal acquis : analyse de l’approche suisse

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um deliktisch erlangte Vermögenswerte aus der Schweiz zurückzuführen? In einem wissenschaftlichen Buchbeitrag untersuchen Nadja Capus und Stefan Mbiyavanga die internationale Rechtshilfe, das Schweizer Strafverfahren und weitere Instrumente zur Einziehung und Restitution unrechtmässig erlangter Vermögenswerte.

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Ansprechpartner

Unsere Anwälte verfügen über besondere Erfahrung in grenzüberschreitenden Straf- und Rechtshilfeverfahren.

Kontakt

Sie benötigen rechtliche Unterstützung in einem Straf-, Wirtschaftsstraf- oder internationalen Verfahren? Wir prüfen Ihre Situation und besprechen mit Ihnen, wie wir Sie beraten oder vertreten können.