Geschädigte in Wirtschaftsstrafverfahren

Wirtschaftsstraftaten können erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Häufig sind die zugrunde liegenden Vorgänge schwer nachvollziehbar, zahlreiche Personen oder Gesellschaften beteiligt und Vermögenswerte über verschiedene Staaten verteilt.

Wir analysieren die strafrechtlich relevanten Sachverhalte, prüfen die vorhandenen Beweismittel und beraten unsere Mandanten zum geeigneten Vorgehen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Möglichkeiten einer Beteiligung am Strafverfahren als auch die Aussichten auf eine Rückgewinnung der betroffenen Vermögenswerte.

Vermögenssicherung und Durchsetzung von Ansprüchen

Für Geschädigte steht neben der strafrechtlichen Aufarbeitung häufig die Frage im Vordergrund, ob und wie verlorene Vermögenswerte zurückerlangt werden können.

Wir prüfen die Möglichkeiten strafprozessualer Sicherungsmassnahmen sowie der Einziehung und Rückführung deliktisch erlangter Vermögenswerte. Bei internationalen Sachverhalten berücksichtigen wir insbesondere die Möglichkeiten der Rechtshilfe und der grenzüberschreitenden Vermögensrückführung.

Wir beraten unsere Mandanten zudem darüber, welche Ansprüche im Strafverfahren geltend gemacht werden können und wann ein gesondertes Zivil- oder Staatshaftungsverfahren erforderlich ist.

Vom Strafantrag bis zum Gerichtsverfahren

Wir beraten bereits vor der Erstattung einer Strafanzeige und vertreten Geschädigte während des gesamten Strafverfahrens. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere

  • Vorbereitung und Einreichung von Strafanzeigen und Strafanträgen
  • Konstituierung und Vertretung als Privatklägerschaft
  • Akteneinsicht, Teilnahme an Untersuchungshandlungen und Stellung von Beweisanträgen
  • Beschwerden gegen Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen
  • Vertretung vor Gericht und in Rechtsmittelverfahren
  • Geltendmachung von Schadenersatz- und weiteren Ansprüchen

Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten

Wir vertreten auch Menschen, die durch Gewalt- oder Sexualstraftaten verletzt wurden. Gerade in solchen Verfahren ist es wichtig, dass die Rechte und persönlichen Schutzbedürfnisse der Betroffenen angemessen berücksichtigt werden.

Wir begleiten Sie durch das Strafverfahren, unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer besonderen Opferrechte und beraten Sie zu Schadenersatz, Genugtuung und möglichen Leistungen nach dem Opferhilfegesetz. Dabei prüfen wir auch die Möglichkeiten der Finanzierung einer anwaltlichen Vertretung durch die Opferhilfe oder die unentgeltliche Rechtspflege.

Publikationen und Insights

Asset Recovery in der Schweiz – Unterstützung für geschädigte Staaten

Auch Staaten können durch Korruption und andere Wirtschaftsdelikte erhebliche finanzielle Schäden erleiden. Der Beitrag zeigt auf, welche rechtlichen Möglichkeiten geschädigten Staaten in der Schweiz offenstehen und wie diese zur Sicherung und Rückführung von Vermögenswerten genutzt werden können.

Cyberbetrug: Möglichkeiten und Grenzen der Vermögensrückgewinnung

Welche Schritte sollten Geschädigte nach einem Betrug unternehmen? Und wann bestehen realistische Chancen, verlorene Vermögenswerte zurückzuerlangen? Der Beitrag erläutert die wichtigsten Sofortmassnahmen und die rechtlichen Möglichkeiten einer Rückgewinnung.

Ansprechpartner

Unsere Anwälte verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Strafverfolgung und in der anwlatlichen Vertretung. Diese Doppelperspektive ermöglicht eine fundierte, realistische und strategische Beratung in komplexen Strafverfahren.

Kontakt

Sie benötigen rechtliche Unterstützung in einem Straf-, Wirtschaftsstraf- oder internationalen Verfahren? Wir prüfen Ihre Situation und besprechen mit Ihnen, wie wir Sie beraten oder vertreten können.