Verteidigung im Verwaltungsstrafverfahren

Wir begleiten Sie von den ersten Untersuchungshandlungen bis zur gerichtlichen Beurteilung. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Beratung bei Editionen und Auskunftsersuchen
  • Beschwerden gegen Untersuchungshandlungen und Zwangsmassnahmen
  • Beratung und Begleitung bei Einvernahmen
  • Verteidigung bei Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen
  • Prüfung von Mitwirkungs-, Auskunfts- und Verweigerungsrechten
  • Akteneinsicht, Stellungnahmen zum Schlussprotokoll und Anträge auf Ergänzung der Untersuchung
  • Einsprachen gegen Strafbescheide und Begehren um gerichtliche Beurteilung von Strafverfügungen

Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen

Bei Verwaltungsstraftaten im Unternehmensumfeld stellt sich häufig die Frage, wer persönlich für eine Widerhandlung verantwortlich ist. Je nach Sachverhalt können neben den unmittelbar handelnden Personen auch Geschäftsleitungsmitglieder oder andere verantwortliche Personen in eine Untersuchung einbezogen werden.

Wir prüfen die gesetzlichen Voraussetzungen einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit und berücksichtigen dabei die tatsächlichen Zuständigkeiten, die internen Organisationsstrukturen und die jeweiligen Aufsichtspflichten.

Bei Bedarf beraten wir auch zu den Schnittstellen zwischen Verwaltungsstrafverfahren und aufsichts- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren.

Ansprechpartner

Unsere Anwälte kennen Verwaltungsstrafverfahren sowohl aus behördlicher als auch aus anwaltlicher Perspektive.

Kontakt

Sie benötigen rechtliche Unterstützung in einem Straf-, Wirtschaftsstraf- oder internationalen Verfahren? Wir prüfen Ihre Situation und besprechen mit Ihnen, wie wir Sie beraten oder vertreten können.