
Bern, 25. September 2026
Ist nach einem Online-Betrug bereits Geld abgeflossen, sind die Möglichkeiten zur Rückgewinnung häufig begrenzt. Bei Zahlungen ins Ausland oder über Kryptowährungen sind die Aussichten in der Regel noch geringer. Für die weiteren Aussichten kommt es vor allem darauf an, ob sich der Geldfluss noch nachvollziehen lässt und zu einem konkreten Konto, einer Person, einem Finanzintermediär oder anderen greifbaren Vermögenswerten führt. Liegen solche Anknüpfungspunkte in der Schweiz oder in einem Staat, in dem Ermittlungs- und Sicherungsmassnahmen effektiv möglich sind, sind die Voraussetzungen für eine Rückgewinnung deutlich günstiger.
Das Wichtigste für eine mögliche Rückgewinnung
Wenn bereits Geld abgeflossen ist, sind für die weiteren Chancen auf eine Rückgewinnung vor allem folgende Schritte wichtig:
- Leisten Sie keine weiteren Zahlungen.
- Informieren Sie Ihre Bank rasch über den Betrugsverdacht und lassen Sie prüfen, ob die Zahlung noch zurückgerufen werden kann.
- Informieren Sie nach Möglichkeit auch die Empfängerbank frühzeitig über den Verdacht.
- Halten Sie möglichst genau fest, wann welcher Betrag wohin geflossen ist. Bewahren Sie Chats, Zahlungsbelege und andere digitale Spuren auf.
- Erstatten Sie Strafanzeige und geben Sie dabei bekannte Konten, Personen, Plattformen und andere konkrete Anknüpfungspunkte an.
Wenn Sie bereits Geld verloren haben, können Sie mit nachfolgendem Arbeitsblatt zur Ersteinschätzung die wichtigsten Informationen zu Zahlungen, Konten, Wallets und bekannten Beteiligten zusammentragen. Es hilft Ihnen, den Geldfluss zu dokumentieren und vorhandene Anknüpfungspunkte zu erkennen.
1. Sofort die Bank einschalten
Wurde Geld überwiesen, sollte die eigene Bank unverzüglich über den Betrugsverdacht informiert werden. Lassen Sie konkret prüfen, ob die Zahlung noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann.
Ein Zahlungsrückruf garantiert allerdings keine Rückzahlung. Ist eine Überweisung bereits auf einem Konto bei einer anderen Bank gutgeschrieben worden, setzt eine Rückbuchung grundsätzlich voraus, dass das Geld noch vorhanden ist und der Empfänger zustimmt. Bei einem klaren Betrugsvorwurf kann die eigene Bank jedoch versuchen, die Empfängerbank dazu zu bewegen, das Geld bis zum Eintreffen einer behördlichen Verfügung zu blockieren.
Ist die Empfängerbank bekannt, kann es sinnvoll sein, sie direkt über den Betrugsverdacht, das betroffene Konto und die konkrete Transaktion zu informieren. Eine solche Mitteilung garantiert aber keine Sperre und ersetzt keine strafprozessuale Beschlagnahme.
Bei einer Schweizer oder liechtensteinischen IBAN lässt sich das kontoführende Institut anhand der darin enthaltenen Bankkennung bestimmen. SIX stellt dafür einen gratis IBAN-Prüfer zur Verfügung:
Zu beachten ist allerdings, dass eine CH-IBAN nicht immer bedeutet, dass der Empfänger ein eigenes Konto bei einer Schweizer Bank führt. Bei sogenannten virtuellen IBANs kann die Zahlung über einen Zahlungsdienstleister oder ein Sammelkonto abgewickelt werden. Die Abfrage zeigt dann unter Umständen nur das zwischengeschaltete Schweizer Institut.
Bei ausländischen IBANs kann ein internationaler IBAN-Prüfer helfen, das Land und häufig auch die beteiligte Bank zu identifizieren.
Wurde mit einer Kredit- oder Debitkarte bezahlt, sollten Sie die Belastung zusätzlich sofort beim Kartenherausgeber beanstanden und nach einem Chargeback-Verfahren fragen. Die Fristen können kurz sein. Bei verschiedenen Schweizer Kartenherausgebern müssen Beanstandungen beispielsweise innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen; je nach Rückforderungsgrund können allerdings längere Fristen gelten. Warten Sie deshalb nicht ab, bis der Betrugsfall vollständig geklärt ist.
2. Den Geldfluss dokumentieren
Halten Sie für jede Zahlung möglichst Datum und Uhrzeit, Betrag und Währung, Empfängerkonto beziehungsweise IBAN, Bank oder Zahlungsdienstleister sowie die Zahlungsreferenz fest. Hilfreich sind bereits einfache Screenshots.
Auch eine TWINT-Zahlung kann ein konkreter Ermittlungsansatz sein. Bei Zahlungen zwischen Privatpersonen werden insbesondere Mobiltelefonnummer und Name des Kontakts verwendet und in den Transaktionsdaten angezeigt. Sichern Sie deshalb die Transaktionsdetails und die angezeigten Kontaktdaten.
Bei Kryptowährungen sollten zusätzlich Blockchain, Wallet-Adresse und Transaction Hash beziehungsweise TXID dokumentiert werden.
Namen, Profile und Unternehmen können erfunden sein. Tatsächlich ausgeführte Transaktionen hinterlassen dagegen objektive Spuren.
Diese Spuren können zu einer Bank, einem Zahlungsdienstleister, einer Kryptobörse oder einer identifizierbaren Person führen und damit einen Ausgangspunkt für weitere Abklärungen bilden.
Wenn Geld auf Ihrem Konto eingeht
Werden Sie aufgefordert, Geld für eine andere Person entgegenzunehmen und anschliessend weiterzuleiten, brechen Sie diese Transaktionen ab. Solche sogenannten Finanzagenten oder «Money Mules» werden häufig eingesetzt, um betrügerisch erlangte Gelder weiterzuleiten.
Überweisen Sie eingegangene Gelder nicht eigenmächtig weiter – auch nicht an eine Person, die behauptet, versehentlich bezahlt zu haben. Informieren Sie stattdessen Ihre Bank und die Polizei. Eine allfällige Rücküberweisung sollte über die Bank erfolgen. Personen, die solche Gelder weiterleiten, können unter Umständen selbst in den Verdacht der Geldwäscherei geraten.
3. Digitale Beweise sichern
Bewahren Sie Chats, Sprachnachrichten und E-Mails der Täterschaft möglichst vollständig auf. Sichern Sie auch Telefonnummern, Benutzernamen, URLs und Domainnamen sowie Zahlungsbelege, Vertragsunterlagen und Screenshots der verwendeten Plattform.
Wallet-Adressen und Transaktionsdaten sollten zusätzlich kopiert und gespeichert werden. Dadurch lassen sie sich später ohne Abschreibfehler weiterverwenden.
Wenn Ausweiskopien, Passwörter oder Fernzugriff betroffen sind
Haben Sie Passwörter, Bankdaten, Ausweiskopien oder andere persönliche Unterlagen weitergegeben, sollten Sie neben dem Geldfluss auch einen möglichen Identitätsmissbrauch im Blick behalten.
Ändern Sie betroffene Passwörter von einem anderen, vertrauenswürdigen Gerät aus, melden Sie offene Sitzungen ab und aktivieren Sie – soweit verfügbar – die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Wurde Fernwartungssoftware installiert, sollten Sie das betroffene Gerät nicht weiter für E-Banking oder andere sensible Anwendungen verwenden und es nach Sicherung möglicher Beweise fachkundig prüfen lassen.Bei möglichem Datenabfluss empfiehlt es sich zudem, betroffene Finanzdienstleister zu informieren und Konten auf ungewöhnliche Aktivitäten zu überwachen.
Wurde eine Ausweiskopie weitergegeben und bestehen Hinweise auf Identitätsmissbrauch, kann zusätzlich eine Selbstauskunft bei Kreditinformationsstellen sinnvoll sein. Bei CRIF kann beispielsweise einmal jährlich kostenlos abgefragt werden, welche Daten zur eigenen Person gespeichert sind.
4. Strafanzeige mit konkreten Ansatzpunkten erstatten
Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Über Suisse ePolice können Sie den zuständigen Polizeiposten finden. Bestimmte Delikte lassen sich je nach Kanton auch online anzeigen. Rufen Sie im Zweifel kurz vorher an und klären Sie, auf welchem Weg die Anzeige am besten eingereicht wird und welche Unterlagen benötigt werden.
Unabhängig davon, ob Sie die Anzeige persönlich, schriftlich oder online erstatten, sollten Sie insbesondere eine Übersicht der Zahlungen, Konto- oder Kreditkartenbelege, Angaben zu Empfängerkonten oder Wallets sowie die wichtigsten Kommunikations- und Kontaktdaten der beteiligten Personen oder Plattformen bereit halten. Je übersichtlicher Sie diese Informationen aufbereiten, desto leichter kann die Polizei konkrete Ermittlungsansätze erkennen.
Für die Ermittlungen besonders hilfreich sind konkrete Anhaltspunkte:
- Welche Bank hat das Geld erhalten?
- Welcher Name war als Zahlungsempfänger angegeben?
- Über welche Kryptobörse lief eine Transaktion?
- Welche Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Accounts wurden verwendet?
Je konkreter die Spur ist, desto eher kann die Strafverfolgung daran anknüpfen. Ein bekanntes Schweizer Empfängerkonto kann einen konkreten Ermittlungsansatz bieten: Über die Bankunterlagen kann der Kontoinhaber identifiziert und anschliessend geprüft werden, welche weiteren Ermittlungs- oder Sicherungsmassnahmen angezeigt sind.
Anders sieht es aus, wenn kein konkreter Zugriffspunkt erkennbar ist, etwa ein identifiziertes Konto, eine bekannte Person oder ein Finanzintermediär, bei dem weitere Informationen oder Vermögenswerte erhältlich sein könnten. Führt die Spur nur über mehrere ausländische Konten, Plattformen oder Wallets weiter, ohne einen solchen Anknüpfungspunkt, stossen die Ermittlungen rasch an praktische Grenzen. Dann genügt es nicht, dass weitere Abklärungen theoretisch noch denkbar wären. Es muss auch eine realistische Aussicht bestehen, die Täterschaft, der weitere Geldfluss oder noch vorhandene Vermögenswerte zu ermitteln (vgl. BGer 7B_567/2024 vom 22. April 2026; 7B_868/2025 vom 5. August 2026)
Für Sie bedeutet das: Je genauer Sie Konten, Wallets, Plattformen, Zahlungsdienstleister und beteiligte Personen benennen können, desto besser sind die Chancen, dass daraus konkrete Ermittlungs- oder Sicherungsmassnahmen entstehen.
Ihre Rechte im Strafverfahren
Wenn ein Strafverfahren eröffnet wird, können Sie sich als Privatklägerschaft daran beteiligen. Die entsprechende Erklärung muss spätestens bis zum Abschluss des Vorverfahrens abgegeben werden. Als Partei können Sie grundsätzlich Akteneinsicht nehmen, Beweisanträge stellen und zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat im Strafverfahren geltend machen.
Auch auf die Sicherung noch vorhandener Vermögenswerte kann hingewirkt werden, indem Sie der Staatsanwaltschaft konkrete Konten oder andere Vermögenswerte nennen und eine entsprechende Prüfung anregen. Ob eine Beschlagnahme angeordnet wird, entscheidet die zuständige Strafbehörde.
Achten Sie besonders auf kurze Rechtsmittelfristen. Wird ein Verfahren nicht an die Hand genommen, sistiert oder eingestellt, beträgt die Beschwerdefrist gegen einen entsprechenden Entscheid grundsätzlich nur zehn Tage.
Dass sich eine Beschwerde lohnen kann, zeigt das Urteil BGer 7B_567/2024 vom 22. April 2026.
Ansprüche ausserhalb des Strafverfahrens
Ist der Inhaber eines Schweizer Empfängerkontos identifiziert, kommen zivilrechtliche Ansprüche in Betracht, etwa aus unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung. Diese lassen sich auf dem Betreibungsweg durchsetzen, allenfalls gesichert durch einen Arrest.
5. Vorsicht vor dem zweiten Betrug
Nach einem Anlage- oder Kryptobetrug werden Geschädigte nicht selten erneut kontaktiert. Angebliche Behörden, Kanzleien oder «Recovery Services» behaupten dann, die verlorenen Gelder gefunden oder bereits sichergestellt zu haben. Für deren Freigabe sollen zunächst Gebühren, Steuern, Anwaltskosten oder andere Vorauszahlungen geleistet werden.
Diese sogenannten Recovery Scams knüpfen gezielt an den bereits erlittenen Verlust an. Die Täter wissen, dass die Aussicht, das verlorene Geld doch noch zurückzuerhalten, besonders überzeugend wirken kann. Teilweise verwenden sie Namen von Behörden oder internationalen Organisationen und legen professionell wirkende Dokumente vor.
Recovery-Betrüger geben sich häufig als Anwaltskanzleien aus. Teilweise verwenden sie sogar Namen und Fotos real existierender Anwältinnen und Anwälte.
- Anwaltsregister: In der Schweiz tätige Anwältinnen und Anwälte sind im Anwaltsregister ihres Kantons eingetragen. Die kantonale Aufsichtsbehörde gibt darüber Auskunft. Viele Anwältinnen und Anwälte sind zudem im Verzeichnis des Schweizerischen Anwaltsverbands aufgeführt. Verwenden Sie im Zweifel die dort hinterlegten Kontaktdaten.
- Kontaktdaten unabhängig recherchieren: Verwenden Sie nicht die Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Website aus einer erhaltenen Nachricht. Suchen Sie die Kanzlei selbst und kontaktieren Sie sie über die dort angegebenen Kontaktdaten.
- Absender genau prüfen: Seriöse Kanzleien kommunizieren in der Regel nicht über Gratis-E-Mail-Adressen. Die Absenderadresse sollte zur Domain der Website passen.
- Keine unaufgeforderte Kontaktaufnahme: Meldet sich eine angebliche Kanzlei von sich aus und behauptet, Ihr verlorenes Geld bereits gefunden zu haben, ist höchste Vorsicht geboten.
- Honorar oder «Freigabegebühr»? Dass eine Kanzlei für ihre Arbeit ein Honorar oder einen Kostenvorschuss verlangt, ist üblich. Ein Warnsignal ist es dagegen, wenn Geld bezahlt werden soll, damit angeblich bereits gefundene oder sichergestellte Gelder «freigegeben» werden.
Weiterführend: BACS – Wenn Betrüger verlorene Gelder «wiederfinden»
6. Wann kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein?
Ein Anwalt kann verschwundenes Geld nicht allein dadurch zurückholen, dass er mit der Rückforderung beauftragt wird. Wurden die Gelder über unbekannte ausländische Konten oder nicht identifizierbare Wallets weitergeleitet und bestehen keine greifbaren Spuren mehr, bringt auch eine anwaltliche Abklärung häufig keinen wirtschaftlich sinnvollen Mehrwert.
Das ist bei vielen Anfragen, die uns nach Cyberbetrugsfällen erreichen, leider der Fall. Wenn wir keine realistischen Anknüpfungspunkte erkennen, sagen wir dies offen.
Anders kann es aussehen, wenn sich aus den vorhandenen Unterlagen konkrete Spuren ergeben – etwa ein Schweizer Empfängerkonto, eine identifizierbare Person oder Gesellschaft, eine Bank, eine Kryptobörse oder ein anderer Finanzintermediär. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Geldfluss genauer auszuwerten und zu prüfen, welche rechtlichen Schritte noch offenstehen.
Wir hatten bereits Fälle, in denen sich auf diese Weise ein konkreter Anspruchsgegner identifizieren liess und verloren gegangene Gelder zurückgewonnen werden konnten. Entscheidend war jeweils nicht der Beizug eines Anwalts als solcher, sondern dass noch ein greifbarer Anknüpfungspunkt vorhanden war, an dem rechtlich angesetzt werden konnte.
7. Häufige Fragen
Kann meine Bank eine betrügerische Überweisung zurückholen?
Nur unter Umständen. Ist das Geld bereits auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben, kann die eigene Bank die Zahlung nicht einfach einseitig zurückbuchen. Bei klarem Betrugsverdacht kann sie jedoch versuchen, die Empfängerbank zu kontaktieren und eine vorläufige Blockierung noch vorhandener Gelder zu erreichen. Je früher Sie reagieren, desto besser.
Wie finde ich heraus, bei welcher Bank ein Empfängerkonto geführt wird?
Bei einer Schweizer oder liechtensteinischen IBAN lässt sich das beteiligte Finanzinstitut über den IBAN-Prüfer von SIX bestimmen. Bei virtuellen IBANs kann allerdings ein Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet sein; die angezeigte Bank muss deshalb nicht zwingend die eigentliche Kundenbeziehung mit dem Empfänger führen.
Lohnt sich eine Strafanzeige, wenn das Geld ins Ausland überwiesen wurde?
Ja. Bei Auslandszahlungen sind die Aussichten auf eine Rückgewinnung zwar häufig geringer. Eine Strafanzeige ermöglicht es aber, den Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis zu bringen und bekannte Konten, Personen oder andere Ermittlungsansätze prüfen zu lassen. Sie kann zudem gegenüber Banken, Versicherungen oder anderen Stellen als Nachweis des gemeldeten Betrugs relevant sein.
Gibt es eine Frist für die Strafanzeige?
Bei gewöhnlichem Betrug besteht keine kurze Strafantragsfrist, weil die Tat grundsätzlich von Amtes wegen verfolgt wird. Ausnahmen bestehen insbesondere bei Betrug zum Nachteil von Angehörigen oder Familiengenossen. Unabhängig davon gelten strafrechtliche Verjährungsfristen. Für eine mögliche Rückgewinnung sollten Sie aber ohnehin nicht zuwarten: Je mehr Zeit vergeht, desto eher können Gelder weitergeleitet oder Spuren schwieriger zugänglich werden.
Sind Kryptowährungen nach einem Betrug endgültig verloren?
Nicht zwingend. Transaktionen auf öffentlichen Blockchains bleiben grundsätzlich nachvollziehbar. Praktisch besonders relevant ist, ob die Spur zu einer identifizierbaren Kryptobörse, einer Person oder einem anderen Intermediär führt, der über Kundendaten verfügt oder Vermögenswerte kontrolliert.
Woran erkenne ich einen Recovery Scam?
Typisch ist eine unaufgeforderte Kontaktaufnahme durch eine angebliche Behörde, Kanzlei oder Recovery-Firma. Diese behauptet, Ihr Geld gefunden zu haben, verlangt aber vor einer Auszahlung Gebühren, Steuern oder andere Vorauszahlungen. Leisten Sie keine solchen Zahlungen und prüfen Sie die Identität der betreffenden Stelle unabhängig – nicht über die Telefonnummern oder Links aus der erhaltenen Nachricht.
8. Wichtige Anlaufstellen und Links
BACS – Finanzieller Schaden: Hinweise des Bundesamts für Cybersicherheit zum Vorgehen nach einem finanziellen Cybervorfall.
BACS – Finanzieller Schaden
Suisse ePolice: Suche nach dem zuständigen Polizeiposten und – für bestimmte Delikte – Möglichkeit einer Online-Strafanzeige.
Suisse ePolice
Cybercrimepolice: Informationen zu aktuellen Cyberphänomenen und Möglichkeit, einen Cybervorfall zu melden. Eine solche Meldung ersetzt bei einem finanziellen Schaden die Strafanzeige bei der Polizei nicht.
Cybercrimepolice – Ereignis melden
Schweizerischer Bankenombudsman: Fallbeispiel zur Rückforderung von Zahlungen und zur möglichen Kontaktaufnahme mit der Empfängerbank bei klarem Betrugsverdacht.
Bankenombudsman – Rückforderung bei mutmasslichem Betrug
Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick für die Schweiz und ersetzt keine Beurteilung des Einzelfalls.

Zum Autor
Dr. iur. Stefan Mbiyavanga ist Rechtsanwalt bei LENLAW in Bern. Er berät und vertritt Geschädigte in Betrugs- und Wirtschaftsstrafverfahren sowie bei der Rückverfolgung und Rückgewinnung von Vermögenswerten.