LENLAW hilft

Wir unterstützen Privatpersonen, Firmen und Staaten, die im Zusam­men­hang mit Wirtschafts­straf­fällen rechtlichen Bei­stand brauchen — als Geschädigte oder Beschuldigte.

Für geschädigte oder beschuldigte Privatpersonen

  • Wir sind im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und der internationalen Rechtshilfe hochspezialisiert und haben uns in diesem Bereich stetig weitergebildet.
  • Als ehemalige Strafverfolger wissen wir, worauf es bei einer erfolgreichen Strafverteidigung oder bei der Vertretung von Geschädigten ankommt.
  • Wir sind im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und der internationalen Rechtshilfe gut vernetzt.
  • Wir haben Erfahrung bei der einvernehmlichen Erledigung von Strafuntersuchungen im Sinne eines «Deals», soweit das gesetzlich vorgesehen und möglich ist.

Für geschädigte oder beschuldigte Unternehmen

Wir unterstützen Sie bei internen Untersuchungen, beraten Sie und vertreten Sie vor Behörden und vor Gericht. Wir leiten interne Untersuchungen, ziehen bei Bedarf die notwendigen Spezialisten bei, führen Befragungen und Geldflussanalysen durch und fassen den rechtsrelevanten Sachverhalt in einem Ermittlungsbericht zusammen.

Wir verfügen über die Kompetenzen, die Erfahrung und das Netzwerk

Wir verfügen über grosse Erfahrung und aussergewöhnliche Kompetenzen bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstraffällen und im Bereich der Rechtshilfe. Dank grossem Netzwerk aus Finanzspezialisten, ehemaligen Polizisten und weiteren Anwälten bieten wir Ihnen nicht nur die nötigen Kapazitäten, sondern auch sehr spezifisches, auf den Fall zugeschnittenes Know-how.

Das zeichnet uns aus:

  • Wir sind im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und der internationalen Rechtshilfe hochspezialisiert und haben uns in diesem Bereich stetig weitergebildet.
  • Als ehemalige Strafverfolger wissen wir, worauf es bei einer erfolgreichen Verteidigung eines Unternehmens oder bei der Vertretung von geschädigten Unternehmen in einer Strafuntersuchung ankommt.
  • Wir sind im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und der internationalen Rechtshilfe gut vernetzt.
  • Wir haben Erfahrung bei der einvernehmlichen Erledigung von Strafuntersuchungen im Sinne eines «Deals», soweit das gesetzlich vorgesehen und möglich ist.

Für geschädigte Staaten

Wir unterstützen geschädigte staatliche Unternehmen und staatliche Behörden bei der internationalen Rechtshilfe und vertreten ihre Interessen vor Ort. Als Privatklägerin profitieren Sie von schnellerer Abwicklung und tieferen Kosten. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte in der Schweiz wahrnehmen können und verschaffen Ihnen rechtliches Gehör.

Kennen Sie Ihre Rechte in der Schweiz?

Als Geschädigte/r haben Sie in Korruptionsfällen ein Recht auf

  • Einreichung einer Anzeige mit dem Ziel, dass in der Schweiz eine Strafuntersuchung eröffnet wird
  • Information über den Untersuchungsgegenstand und Akteneinsicht in einer bereits laufenden bzw. infolge Ihrer Anzeige zu eröffnenden schweizerischen Untersuchung
  • Teilnahme an den Untersuchungshandlungen in der Strafuntersuchung
  • Rechtliches Gehör und damit auf Möglichkeiten der Kontrolle und Einflussnahme in der Strafuntersuchung
  • Unmittelbare Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Sie brauchen einen Schweizer Anwalt

Wenn Sie als Vertreter/in einer ausländischen Institution in einer schweizerischen Strafuntersuchung als Privatklägerin teilnehmen und die oben erwähnten Rechte einfordern wollen, brauchen Sie einen Schweizer Anwalt.

Das ist unser Job:

  • Wir unterstützen staatliche Unternehmen und staatliche Behörden, die durch Korruption geschädigt wurden, und vertreten ihre Interessen vor Ort.
  • Wir unterstützen Sie in diesem Zusammenhang in der internationalen Rechtshilfe und zeigen Alternativen für die Durchsetzung der Ansprüche von Direktgeschädigten auf (Asset Recovery).
  • Wir leisten «Polizeiarbeit«, sammeln Unterlagen, werten sie aus und bereiten sie für den Einsatz in Gerichtsverfahren im Land des Geschädigten vor.
  • Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche als Geschädigte direkt im Strafverfahren gegen die Täter in der Schweiz geltend zu machen und hier als Privatkläger auch weitere Parteirechte wahrzunehmen.

Ihre Vorteile bei direkter Teilnahme am Verfahren in der Schweiz

Information über den Untersuchungsgegenstand und Akteneinsicht

Die ausländische Institution hat als zugelassene Privatklägerin das Recht, über den Untersuchungsgegenstand orientiert zu werden. Damit verbunden ist grundsätzlich das Recht auf Einsicht der Untersuchungsakten, die in der Regel auch kopiert werden dürfen. Dieses Akteneinsichtsrecht von ausländischen Staaten oder ausländischen staatlichen Unternehmen haben Schweizer Gerichte in einer reichhaltigen und nicht immer konsistenten Rechtsprechung relativiert und eingeschränkt, wenn in der gleichen Angelegenheit Rechtshilfeersuchen des betroffenen Staates hängig sind.

Teilnahme an den Untersuchungshandlungen

Als Privatklägerin hat die ausländische Institution das Recht, an Untersuchungshandlungen (z.B. Einvernahmen) teilzunehmen und mit den entsprechenden Akten bedient zu werden.

Rechtliches Gehör und Möglichkeiten der Kontrolle und Einflussnahme auf die Strafuntersuchung

Als Privatklägerin hat die ausländische Institution das Recht, zu jeder entscheidenden Verfahrenshandlung (namentlich Verfahrenseinstellung, Anklage usw.) angehört zu werden und dazu Stellung zu nehmen. Entscheide können gegebenenfalls bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts angefochten werden.

Unmittelbare Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Der Schaden, der durch die zu beurteilenden Korruptions- und Geldwäschereihandlungen entstanden ist, kann unmittelbar in der laufenden Strafuntersuchung geltend gemacht werden – und zwar nicht nur gegen den Bestechenden oder den Bestochenen, sondern gegen jede mitschuldige Drittperson. Dazu zählen vor allem Finanzintermediäre (inkl. Treuhänder und Bankinstitute). Die ausländische Institution kann als Privatklägerin im Rahmen des Strafverfahrens zivil- und strafrechtliche Klagen gegen alle Beteiligten selbst und in einem ersten Schritt nur rudimentär geltend machen. Die Schadenssumme muss erst zu einem sehr späten Verfahrenszeitpunkt beziffert werden.

Tiefere Kosten

In der Strafuntersuchung müssen die Beweise für einen Schuldspruch und für den Deliktsbetrag durch die Strafuntersuchungsbehörde erbracht werden. Das kostet Sie als Privatklägerin deutlich weniger, als wenn Sie die Durchsetzung des Schadenanspruchs vor den Zivilgerichten geltend machen und die Beweise selber erbringen müssen.

LENLAW hilft: Wir entlasten Sie bei den Ermittlungs- und Analysearbeiten und vertreten Sie im Verkehr mit den Behörden.

Kontakt

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