Das Bundesgericht hat in einem von LENLAW geführten Beschwerdeverfahren die elektronisch überwachte räumliche Eingrenzung einer 77-jährigen Beschuldigten nach rund 20 Monaten aufgehoben. Die Beschwerdeführerin wurde vor Bundesgericht durch Stefan Lenz und Stefan Mbiyavanga vertreten.
Das Bundesgericht erachtete die Fortführung dieser Ersatzmassnahme unter Berücksichtigung des Alters der Beschuldigten, ihres verschlechterten Gesundheitszustands und der bisherigen Dauer des Eingriffs als nicht mehr verhältnismässig.
Der Entscheid zeigt: Auch eine Ersatzmassnahme, die ursprünglich zulässig war, muss während des gesamten Strafverfahrens notwendig und zumutbar bleiben.
Rund 20 Monate elektronisch überwachte Eingrenzung
Gegen die Beschwerdeführerin läuft im Kanton Bern ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Veruntreuung und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.
Seit November 2024 bestanden verschiedene Ersatzmassnahmen: eine Sicherheitsleistung von CHF 100’000, eine Ausweis- und Schriftensperre sowie eine elektronisch überwachte räumliche Eingrenzung. Die Massnahmen wurden mehrfach verlängert.
Die Verhältnismässigkeit verändert sich mit der Dauer
Die kantonalen Behörden gingen weiterhin von einer ausgeprägten Fluchtgefahr aus. Das Obergericht hielt deshalb auch die elektronische Überwachung weiterhin für erforderlich.
Das Bundesgericht beurteilte die Situation differenzierter. Es bezeichnete die überwachte Eingrenzung als empfindlichen Eingriff in die persönliche Freiheit.
Für die Verhältnismässigkeitsprüfung war nicht ein einzelner Faktor ausschlaggebend. Entscheidend war vielmehr das Zusammenspiel des Alters der Beschwerdeführerin, ihres verschlechterten Gesundheitszustands und der mittlerweile rund 20-monatigen Dauer der Massnahme.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände und der untersuchten Delikte hob das Bundesgericht die elektronisch überwachte Eingrenzung auf.
Damit bestätigt der Entscheid einen für länger dauernde Ersatzmassnahmen wichtigen Grundsatz: Mit zunehmender Verfahrensdauer muss neu geprüft werden, ob Art und Intensität des Eingriffs noch gerechtfertigt sind.
Urteil und Medienbericht
Bundesgericht, Urteil 7B_833/2026 vom 21. Juli 2026
Der Beobachter berichtete über den Fall unter dem Titel «Das Bundesgericht erlöst eine 77-Jährige von der Fussfessel».